Erklärungen zu den KAT-Symbolen bei Feuerwerk

Diese Artikel unterliegen keinerlei Beschränkungen und können frei verkauft werden. Als Kunde unseres Onlineshops müssen Sie aber generell 18 Jahre alt sein. Es genügt die Vorlage Ihrer ID (Altersnachweis).

Darf nicht an Personen unter 12 Jahren abgegeben werden. Als Kunde unseres Onlineshops müssen Sie aber generell 18 Jahre alt sein. Es genügt die Vorlage Ihrer ID (Altersnachweis) – Sie benötigen keinen weiteren Ausweis oder dergleichen.

Darf nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden. Als Kunde unseres Onlineshops müssen Sie aber generell 18 Jahre alt sein. Es genügt die Vorlage Ihrer ID (Altersnachweis) – Sie benötigen keinen weiteren Ausweis oder dergleichen.

Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Es genügt die Vorlage Ihrer ID (Altersnachweis) – Sie benötigen keinen weiteren Ausweis oder dergleichen.

Für diese Artikel benötigen Sie einen FWA Ausweis und eine Abbrandgenehmigung oder einen Erwerbschein. Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Für diese Artikel benötigen Sie einen FWB Ausweis und eine Abbrandgenehmigung oder einen Erwerbsschein. Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Diese Artikel sind für den gewerblichen Bereich geeignet und meistens mit E-Zünder ausgestattet. Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Es genügt die Vorlage Ihrer ID (Altersnachweis) – Sie benötigen keinen weiteren Ausweis oder dergleichen.

Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Pyrotechnische Gegenstände, die für die Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen auf Bühnen im Innen- und Aussenbereich, einschliesslich der Verwendung bei Film- und Fernsehproduktionen oder ähnlichen Verwendungen
bestimmt sind. Für den Bezug ist ein Erwerbsschein oder eine Abbrandbewilligung nach SprstV Artikel 47 notwendig.
Für den Verkauf ist eine entsprechende Verkaufsbewilligung des Kantons notwendig. Es besteht Buchführungspflicht
(auch für den Verwender).

Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Pyrotechnische Gegenstände ausser Feuerwerkskörper und pyrotechnischen Gegenstände für die Verwendung auf
Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen. Für den Verkauf ist eine entsprechende Verkaufsbewilligung des Kantons notwendig. Es besteht Buchführungspflicht. (Nur für den Verkäufer, nicht für den Kunden, bzw. Verwender)

Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Pyrotechnische Gegenstände ausser Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die nur für die Handhabung oder Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen bestimmt sind. Für den Verkauf ist eine entsprechende Verkaufsbewilligung des Kantons notwendig. Es besteht Buchführungspflicht (auch für den Verwender).